Aufweichung der Haftungsregeln für Freisetzung von GVO

Eine Anfrage an die MdB der SPD

18.11.2005
Sehr geehrte(r) Herr/Frau [Name],
Mit der Aufweichung der Haftungsregeln für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sind Sie, %anrede% %name%, ganz persönlich dafür verantwortlich, dass sich einige Konzerne in unverantwortlicher Weise an der Natur und den kommenden Generationen bereichern und eine Entwicklung in Gang setzen, die irreversibel und unkalkulierbar ist.

Eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung lehnt die Freisetzung von GVO entschieden ab. Entgegen den Bekenntnissen zur einer eindeutigen Kennzeichnung sind bereits heute viele Produkte auf dem Markt, die aus Tieren erzeugt wurden, die mit gentechnisch verändertem Futter "ernährt" wurden, ohne dass dies gekennzeichnet wäre.
Dieser Mißstand hat mich bewogen, vor der Wahl die Info-Stände der SPD abzuklappern. Ich wollte, angesichts der drohenden Großen Koalition, die Absichten der SPD in Bezug auf GVO erkunden. Einhellig wurde mir zugesichert, dass sich die SPD der Brisanz dieser Problematik bewußt sei, und dass es mit der SPD keine Aufweichung des Haftungsrechtes geben wird.
Um diese Einstellung zu bekräftigen, haben die Anwesenden SPD-Mitglieder eine Unterschriftenliste gegen GVO im Tierfutter unterschrieben.

Die Freisetzung von GVO und die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher und Landwirte sind keine Lappalien! Aber was zum Teufel soll ich als Wähler vor der Wahl noch alles anstellen, um zu erfahren, was eine Partei (hier die SPD) nach der Wahl wirklich tun wird, wenn nicht einmal die Unterschriften der wahlkämpfenden Parteimitglieder etwas gelten?
So wird Politik für die Wähler unkalkulierbar!

Mir ist klar, dass Sie den Anbau von GVO leider nicht verbieten können, aber Sie können die Wahlfreiheit von Produzenten und Konsumenten sicherstellen.
Das neue Gentechnikgesetz macht den Anbau von GVOs transparent, es regelt Haftungsfragen zu Lasten der Verursacher und schützt somit gentechnikfrei produzierende Bauern und die Verbraucher. Es ist materiell nicht - bzw. nur an einigen wenigen Verfahrensfragen - novellierungsbedürftig, um endgültig der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG zu genügen.
%anrede% %name%, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und setzen Sie sich für die Verbraucher und Landwirte ein, schützen Sie die berechtigten Interessen der Menschen vor den Monopol-Interessen einiger weniger Konzerne!

Mit freundlichem Gruß Knut Kargel

.Mit dem Inhalt dieser E-Mail erklären sich folgende Personen solidarisch:
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